Kurtaxe

Die Kurtaxe wird von den Gästen erhoben, die im Einzugsgebiet der Lötschberg-Region übernachten. Bei Bezahlung der Kurtaxe erhalten Sie gleichzeitig die Gästekarte. Damit profitieren Sie von vielen Vergünstigungen in der Region-Oberwallis.

Booklet Vergünstigungen

Verwendung:

Der Kurtaxenertrag wird im Interesse der Gäste verwendet und dient zur Finanzierung für den Betrieb eines Information- und Reservierungsdienstes; der Animation vor Ort sowie der Erstellung und den Betrieb von Anlagen die dem Tourismus, der Kultur und dem Sport dienen.

Erhebungsweise:

  • Die Kurtaxe wird je Übernachtung erhoben.
  • Wer kurtaxenpflichtige Gäste beherbergt, ist verpflichtet, die Kurtaxe einzukassieren und Raron-Niedergesteln Tourismus zu überweisen. Im Unterlassungsfalle ist er selber für die Bezahlung verantwortlich. Der Kurtaxenpflicht unterworfene Eigentümer und Dauermieter haben die Pflicht zur Überweisung.
  • Auf Begehren hin können Beherberger, kurtaxenpflichtige Eigentümer oder Dauermieter die Kurtaxe in Form einer Jahrespauschale entrichten. Auf Antrag des Verkehrsvereins setzt der Gemeinderat unter Beachtung des durchschnittlichen Besetzungsgrades der entsprechenden Beherbergungsform am Ferienort die pauschale Anzahl der Übernachtungen fest.
  • Wer seine Unterkunft nicht vermietet oder dessen Unterkunft nicht benutzt wird, muss das dem Verkehrsverein mitteilen.

Unterkunftsart

Erwachsene (ab 16 Jahre)

Kinder (6 - 16 Jahre)

 

Kinder (0 - 6 Jahre)

Hotels

CHF 1.50

CHF 0.75

CHF 0.00

Ferienwohnungen

CHF 1.50

CHF 0.75

CHF 0.00

Campings

CHF 1.00

CHF 0.50

CHF 0.00

Jahrespauschale

CHF 45.00

CHF 22.50

CHF 0.00

Empfehlungen für den Feriengast:

  • Jeder Ferienwohnungsgast ist verpflichtet, die amtliche Gästekontrolle auszufüllen. Die Meldescheine werden von Ihrem Vermieter zur Verfügung gestellt und sollten in der Ferienwohnung aufliegen. Falls dies nicht der Fall ist, bitten wir Sie, sich innerhalb der ersten drei Aufenthaltstagen im Tourismusbüro zu melden.
  • Jeder Hotelgast schreibt sich bei der Ankunft im Hotel mit vorliegendem Anmeldeschein ein.

Empfehlungen für den Vermieter:

Die Meldescheine sind für den Gast gut sichtbar in der Wohnung bereitzuhalten. Als Vermieter haben Sie die Kurtaxe alle drei Monate mit dem Tourismusbüro abzurechnen.